Kauf von Immobilien in Spanien: Warum Sie Ihren Familienstand angeben müssen

Beim Kauf einer Immobilie in Spanien ist es unerlässlich, Ihren Familienstand anzugeben und zu belegen – insbesondere, wenn Sie verheiratet sind und aus Ländern wie Frankreich, Belgien, Deutschland, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz, Kanada, den USA, Lateinamerika usw. stammen.

Der spanische Notar und das Grundbuchamt berücksichtigen Ihren Ehegüterstand, der sich direkt auf das Eigentum an Immobilien, deren Eintragung und sogar auf die Genehmigung von Hypotheken auswirkt.

 


 

Ehegüterstände verstehen

In den meisten Ländern gelten zwei Hauptsysteme für eheliches Vermögen:

1. Gütergemeinschaft (standardmäßiges Miteigentum)

Dies ist die Standardregelung in Ländern wie:

  • Frankreich
  • Deutschland
  • Belgien
  • Niederlande
  • Schweden
  • Schweiz
  • Dänemark
  • Norwegen
  • Polen
  • Luxemburg
  • Mehrere US-Bundesstaaten

 

Nach diesem System teilen sich beide Ehepartner automatisch das Eigentum an den während der Ehe erworbenen Vermögenswerten.

 

 

2. Trennung der Vermögenswerte (jeder Ehepartner besitzt sein Vermögen allein)

Dies ist das Standard- oder gewählte System in:

  • Vereinigtes Königreich
  • Irland
  • Schottland
  • Einige US-Bundesstaaten
  • Türkei
  • Die meisten muslimischen Länder

 

Nach diesem System besitzt jeder Ehepartner sein Eigentum unabhängig, sofern es nicht gemeinsam erworben wurde.

 


 

Warum dies in Spanien wichtig ist

In Spanien hängen die Eintragung von Eigentum und die Hypothekenvergabe stark vom Güterstand des Käufers ab. Beispiel:

  • Wenn Sie unter dem Gütergemeinschaftsrecht verheiratet sind, kann der andere Ehepartner nach spanischem Recht als Miteigentümer gelten, selbst wenn nur ein Ehepartner als Käufer aufgeführt ist.
  • Banken können die Genehmigung einer Hypothek verweigern, wenn die eheliche Güterordnung unklar oder nicht nachgewiesen ist.
  • Wenn Sie beabsichtigen, die Immobilie nur auf einen Ehepartner zu registrieren, ist ein Nachweis der Gütertrennung erforderlich, um eine automatische gemeinsame Registrierung zu vermeiden.

 


 

Was Sie vorlegen müssen

Wenn Sie in einem Land, in dem die Gütergemeinschaft das gesetzliche Güterrecht ist, unter dem Güterrecht der Gütertrennung verheiratet sind, müssen Sie einen rechtlichen Nachweis darüber erbringen. Akzeptierte Dokumente sind:

✔️ Original-Ehevertrag

  • Ausgestellt von einer Behörde (z. B. Bürgermeister, Gemeinderat).
  • Apostille nicht immer erforderlich (z. B. Frankreich und Belgien haben Abkommen mit Spanien), aber dringend empfohlen.

✔️ Beglaubigte Kopie des Ehevertrags

  • Wenn von einem Notar ausgestellt, muss er apostilliert sein.
  • Anschließend muss sie amtlich ins Spanische übersetzt werden, wenn sie nicht ursprünglich in dieser Sprache verfasst wurde.

✔️ Auszug aus dem Standesregister

  • Muss Angaben zum Ehegüterrecht enthalten.
  • Benötigt Apostille und beglaubigte Übersetzung.

 


 

Was passiert, wenn Sie diese Unterlagen nicht vorlegen?

Selbst wenn der spanische Notar den Verkauf genehmigt, kann das Fehlen der Unterlagen zu folgenden Konsequenzen führen:

  • Die automatische Eintragung der Immobilie auf beide Ehepartner, auch wenn nur einer von beiden den Kauf beabsichtigt hat.
  • Ablehnung des Hypothekendarlehens durch die Bank aufgrund unklarer ehelicher Vermögensverhältnisse.
  • Zukünftige rechtliche und finanzielle Komplikationen hinsichtlich der Eigentumsrechte.

 


 

Empfehlungen vor dem Kauf

Wenn Sie verheiratet sind und aus einem Land kommen, in dem die Gütergemeinschaft die Regel ist:

Suchen Sie Ihren ursprünglichen Ehevertrag und lassen Sie ihn mit einer Apostille versehen und offiziell ins Spanische übersetzen.
✅ Wenn Sie den Vertrag nicht haben, suchen Sie einen Notar in Ihrem Land auf, um eine beglaubigte Urkunde zu erstellen, die Ihren Güterstand bestätigt, und lassen Sie diese beglaubigen und übersetzen.
✅ Alternativ können Sie einen beglaubigten Auszug aus dem Standesamt beantragen, aus dem Ihr Güterstand hervorgeht, und die gleichen Schritte befolgen.

 


 

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie vor dem Kauf einer Immobilie immer einen qualifizierten Rechtsexperten oder Immobilienanwalt in Spanien, um Ihre persönliche Situation zu überprüfen.