Muss ich beim Kauf von Möbeln in Spanien Steuern zahlen?
Beim Kauf einer Immobilie in Spanien, insbesondere als ausländischer Käufer, kommt es häufig vor, dass das Haus vollständig oder teilweise möbliert verkauft wird. Allerdings gibt es hier ein weit verbreitetes Missverständnis: Viele Käufer glauben, dass der Betrag für die Möbel, wenn sie separat bezahlt werden, nicht steuerpflichtig ist. Das ist jedoch falsch.
In Spanien unterliegt der Kauf von Möbeln – wie alle anderen beweglichen Güter (mueble) – der Steuerpflicht, auch wenn er zwischen Privatpersonen erfolgt. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann zu Geldstrafen und Kontrollen durch die spanischen Steuerbehörden führen.
Wir klären, wie Möbel besteuert werden, was Käufer und Verkäufer zu beachten haben und warum dieses oft missverstandene Detail bei Immobiliengeschäften wichtige Konsequenzen haben kann.
Werden Möbel in Spanien besteuert, wenn sie zusammen mit einer Immobilie gekauft werden?
Ja. Unabhängig davon, ob Sie Möbel im Preis des Hauses oder separat aufgeführt kaufen, unterliegt der Erwerb von beweglichen Gütern der Vermögensübertragungssteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales – ITP).
- Wenn die Möbel im Gesamtverkaufspreis der Immobilie enthalten sind, wird die Übertragungssteuer (ITP) in der Regel auf den Gesamtbetrag gezahlt, der sowohl die Immobilie als auch die Möbel umfasst. In diesem Fall gibt es keine Probleme.
- Wenn die Möbel separat berechnet und bezahlt werden, muss der Käufer dennoch die ITP auf die Möbel zahlen, auch wenn es sich um ein privates Geschäft handelt.
Der anzuwendende Steuersatz hängt von der Autonomen Gemeinschaft ab. Zum Beispiel:
- In der Region Valencia beträgt die ITP auf bewegliche Güter 6 %.
- Andere Regionen können andere Sätze anwenden.
Häufiges Missverständnis: „Was keine Immobilie ist, wird nicht besteuert”
Viele Käufer, insbesondere aus Ländern, in denen der private Verkauf von persönlichen Gegenständen nicht besteuert wird (wie Großbritannien oder Deutschland), glauben fälschlicherweise, dass gebrauchte Möbel in Spanien steuerfrei sind. Auf dieser Grundlage gehen einige Verkäufer und Käufer wie folgt vor:
- Sie trennen den Immobilienpreis vom Wert der Möbel.
- zwei Verträge aufsetzen (einen für das Haus, einen für die Möbel)
- den Hauspreis über den Notar bezahlen und die Möbel in bar oder per Überweisung bezahlen.
Warnung: Diese Vorgehensweise ist zwar üblich, aber nicht steuerlich zulässig. Das spanische Finanzamt kann diese Transaktionen überprüfen – und wenn keine Steuern auf die Möbel gezahlt wurden, können Strafen anfallen.
Gibt es einen Schwellenwert oder eine Befreiung?
Nein. Es gibt keinen Mindestwert, unter dem Sie von der Zahlung der ITP auf Möbel befreit sind. Selbst wenn der Wert der Möbel nur 1.000 € oder 2.000 € beträgt, ist die Steuer fällig. Außerdem:
- Jede Barzahlung über 1.000 € zwischen Unternehmen und Verbrauchern oder über 2.500 € zwischen Privatpersonen kann einer Überprüfung unterzogen werden.
- Spanische Banken sind verpflichtet, Bargeldabhebungen über 3.000 € an die Steuerbehörden zu melden.
- Im Rahmen der Steuerreform von 2015 können alle Banktransaktionen und Überweisungen bis zu 10 Jahre lang von der Steuerbehörde (Agencia Tributaria) überprüft werden.
Was muss der Verkäufer tun?
Wenn Sie Möbel verkaufen – entweder zusammen mit der Immobilie oder separat – müssen Sie:
- Den Verkauf der beweglichen Güter (muebles) in Ihrer Einkommensteuererklärung (IRPF) angeben.
- Der Verkauf wird als Kapitalgewinn oder Einkommen betrachtet, sofern er nicht als nicht gewinnorientiert oder abgeschrieben gerechtfertigt ist.
Dies gilt auch dann, wenn die Möbel alt oder gebraucht sind. Wenn das Finanzamt feststellt, dass Sie eine Zahlung für Möbel erhalten und diese nicht angegeben haben, können Ihnen Einkommensteuerstrafen drohen.
Praktisches Beispiel
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen eine Villa in Alicante für 250.000 € und der Eigentümer schlägt vor, 10.000 € für Möbel separat zu bezahlen, die direkt zwischen den Parteien gezahlt werden.
- Wenn Sie nur 250.000 € bezahlen und dies beim Notar angeben, aber die 10.000 € ignorieren:
- Sie könnten zu wenig Grunderwerbsteuer zahlen.
- Sie können eine Steuerprüfung auslösen, wenn das Finanzamt eine Übertragung oder Bargeldbewegung feststellt, die nicht mit dem angegebenen Kaufpreis übereinstimmt.
- Richtige Vorgehensweise:
- Zahlen Sie 240.000 € für die Immobilie (beim Notar angegeben) und 10.000 € für die Möbel in einem separaten Vertrag.
- Geben Sie die ITP (6 % in Valencia = 600 €) auf die 10.000 € an und zahlen Sie sie.
- Der Verkäufer gibt die 10.000 € als Einkommen in seiner Einkommensteuererklärung an.
Fazit: Seien Sie transparent, vermeiden Sie Risiken
In Spanien sind Möbel steuerpflichtig – auch bei Privatverkäufen. Wenn Sie eine möblierte Immobilie kaufen, gehen Sie nicht davon aus, dass Sie durch die Trennung des Möbelpreises von der Steuer befreit sind.
- Als Käufer sind Sie für die Erklärung und Zahlung der ITP auf die Möbel verantwortlich.
- Als Verkäufer müssen Sie die Einnahmen in Ihrer Steuererklärung angeben.
Konsultieren Sie immer einen spezialisierten Anwalt oder Steuerberater, bevor Sie Preise trennen oder mehrere Verträge bei einer Immobilientransaktion unterzeichnen.