Konzept Die Vorschriften für touristische Beherbergungsbetriebe fassen in einer einzigen Regelung die Bestimmungen zusammen, die bis zu ihrer Veröffentlichung für die verschiedenen Arten von Beherbergungsbetrieben verstreut waren: – das Verfahren für die Eintragung in das Tourismusregister der Autonomen Gemeinschaft Valencia; – das Preissystem für Dienstleistungsunternehmen; – das System der Ausweise
In Navarra werden Unterkünfte für touristische Zwecke als Touristenunterkünfte bezeichnet. Neben ihrer Regulierung wird auch das Verfahren zur Aufnahme der Tätigkeit untersucht. Touristenunterkünfte Begriff Es handelt sich um Ferienwohnungen wie Häuser, Villen, Landhäuser, Höhlen, Fertigbauten oder ähnliche feste Gebäude sowie Stadthäuser oder unabhängige Teile eines Gebäudes, die zu Urlaubszwecken vermietet
Touristische Unterkünfte, die in eine einzige Kategorie eingestuft sind, wurden in eine allgemeine Kategorie namens „Ferienunterkünfte” aufgenommen, die sich von Ferienwohnungen unterscheidet. Häuser und Zimmer für touristische Zwecke Begriff Touristische Unterkünfte sind Unterkünfte, die: – vorübergehend an Dritte überlassen werden; – regelmäßig – zwei oder mehr Mal pro Jahr –
Konzept In Extremadura gibt es keine spezifischen Vorschriften für touristische Unterkünfte. Sie fallen unter die Kategorie der Ferienwohnungen. Mehrfamilienhäuser, Apartments, Häuser und andere ähnliche Gebäude, die über Informations- oder Marketingkanäle, unabhängig vom Medium, gegen Entgelt als touristische Unterkünfte beworben oder vermarktet werden und über die entsprechenden Einrichtungen für die Zubereitung,
In Castilla-La Mancha werden Ferienwohnungen als „touristische Unterkünfte“ bezeichnet. Neben den gesetzlichen Bestimmungen wird auch das Verfahren zur Aufnahme der Tätigkeit analysiert. Begriff Wohnungen für touristische Zwecke sind Wohnungen, Häuser, Chalets oder ähnliche Immobilien, die möbliert und in einem Zustand sind, der eine sofortige Nutzung ermöglicht, und die über touristische
Wenn Sie sich entschieden haben, die Immobilie als „Touristenmiete” (zur Vermietung an Touristen für sehr kurze Zeiträume) zu vermieten, beachten Sie bitte die folgenden Schritte: SCHRITT 1. – Prüfung und Verifizierung In dieser Phase werden die Bedingungen und Möglichkeiten für die Erlangung der touristischen Lizenz für die Immobilie wie folgt