Begriff Ferienwohnungen – Touristische Vermietung sind Wohnungen, die möbliert und ausgestattet sind, sodass sie sofort genutzt werden können, und die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie werden über touristische Vertriebskanäle vorübergehend und vollständig an Dritte vermietet, und zwar regelmäßig, zum Zweck der Ferienunterbringung und gegen Entgelt. Eine gewöhnliche Nutzung liegt vor,
Begriff In Aragonien werden Wohnungen für touristische Zwecke als Wohnungen für touristische Zwecke bezeichnet. Neben der Regelung befasst sich dieser Abschnitt mit dem Verfahren zur Aufnahme der Tätigkeit. Dabei handelt es sich um Immobilien, die dem horizontalen Eigentumsrecht unterliegen, freistehende Einfamilienhäuser oder andere Immobilien, die zu privaten Immobilienkomplexen gehören und
Wohnungen für touristische Zwecke gelten gemäß den Bestimmungen des L Andalucía 13/2011 als touristische Beherbergungsdienstleistung. Neben der Regulierung werden auch die Formalisierung des Vertrags und der Zugang zu Wohnraum sowie das Verfahren zur Aufnahme der Tätigkeit behandelt. Touristische Vermietung Es handelt sich um Wohnungen, die für den sofortigen Gebrauch ausgestattet
Leitfaden zum Königlichen Dekret 933/2021 und zur Registrierung von Gästen in Beherbergungsbetrieben (Inkrafttreten im Dezember 2024) Wenn Sie ein Beherbergungsunternehmen betreiben, haben Sie wahrscheinlich schon von dem neuen Gesetz gehört, das im spanischen BOE (Amtsblatt) veröffentlicht wurde und für Aufsehen gesorgt hat: Königliches Dekret 933/2021. Dieses Gesetz legt Anforderungen für
Wenn Sie sich für eine Vermietung als „Saisonmiete“ entschieden haben (mittel- bis langfristige Vermietung an Touristen, Studenten, Arbeitnehmer usw.), beachten Sie bitte die folgenden Schritte: SCHRITT 1. – Prüfung und Verifizierung In dieser Phase werden die Bedingungen und Möglichkeiten für die Erlangung einer Touristenlizenz für die Immobilie wie folgt geprüft
Wenn Sie sich entschieden haben, die Immobilie als „Touristenmiete” (zur Vermietung an Touristen für sehr kurze Zeiträume) zu vermieten, beachten Sie bitte die folgenden Schritte: SCHRITT 1. – Prüfung und Verifizierung In dieser Phase werden die Bedingungen und Möglichkeiten für die Erlangung der touristischen Lizenz für die Immobilie wie folgt