Konzept In Extremadura gibt es keine spezifischen Vorschriften für touristische Unterkünfte. Sie fallen unter die Kategorie der Ferienwohnungen. Mehrfamilienhäuser, Apartments, Häuser und andere ähnliche Gebäude, die über Informations- oder Marketingkanäle, unabhängig vom Medium, gegen Entgelt als touristische Unterkünfte beworben oder vermarktet werden und über die entsprechenden Einrichtungen für die Zubereitung,
In Kastilien und León werden Wohnungen für touristische Zwecke als Wohnungen für touristische Nutzung bezeichnet. Neben der Regulierung wird auch das Verfahren zur Aufnahme der Tätigkeit untersucht. Begriff Wohnungen für touristische Zwecke sind Wohnungen, Häuser, Bungalows, Chalets oder ähnliche Immobilien, die in touristischen Vertriebskanälen zum Zwecke der touristischen Beherbergung gegen
In Castilla-La Mancha werden Ferienwohnungen als „touristische Unterkünfte“ bezeichnet. Neben den gesetzlichen Bestimmungen wird auch das Verfahren zur Aufnahme der Tätigkeit analysiert. Begriff Wohnungen für touristische Zwecke sind Wohnungen, Häuser, Chalets oder ähnliche Immobilien, die möbliert und in einem Zustand sind, der eine sofortige Nutzung ermöglicht, und die über touristische
In Kantabrien ist die Übertragung von Wohnraum zu touristischen Zwecken in Form einer vorübergehenden Übertragung von Wohnungen für touristische Zwecke, entweder vorübergehend oder zur gemeinsamen Nutzung, geregelt. Unterkunftsarten und Anforderungen Begriff Diese Unterkünfte gelten als touristische Dienstleistung und müssen neben den geltenden Rechtsvorschriften in diesem Bereich die folgenden Merkmale und
Begriff Ferienwohnungen – Touristische Vermietung sind Wohnungen, die möbliert und ausgestattet sind, sodass sie sofort genutzt werden können, und die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie werden über touristische Vertriebskanäle vorübergehend und vollständig an Dritte vermietet, und zwar regelmäßig, zum Zweck der Ferienunterbringung und gegen Entgelt. Eine gewöhnliche Nutzung liegt vor,
Begriff In Aragonien werden Wohnungen für touristische Zwecke als Wohnungen für touristische Zwecke bezeichnet. Neben der Regelung befasst sich dieser Abschnitt mit dem Verfahren zur Aufnahme der Tätigkeit. Dabei handelt es sich um Immobilien, die dem horizontalen Eigentumsrecht unterliegen, freistehende Einfamilienhäuser oder andere Immobilien, die zu privaten Immobilienkomplexen gehören und