Neues Gesetz in der Region Valencia vom 22. November 2023. 99 % Ermäßigung der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Am 22. November 2023 hat die valencianische Regierung ein neues Gesetz verabschiedet, das erhebliche Auswirkungen auf die Regelung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Autonomen Gemeinschaft Valencia (Castellón, Alicante und Valencia) haben wird.

Klicken Sie hier, um das Gesetz einzusehen

 

Es umfasst im Wesentlichen die folgenden Aspekte:

– In Bezug auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird die Steuerermäßigung auf 99 % der endgültigen Zahlung nach Berechnung der zu zahlenden Steuer ausgeweitet.
– Was die Schenkungssteuer betrifft, so wird die Vergünstigung auf Ehepartner ausgeweitet (in der bisherigen Gesetzgebung zur Schenkungssteuer wurden Schenkungen zwischen Ehepartnern nicht subventioniert).

Sehen wir uns an, wie das funktioniert:

 

Vorgeschichte

Hintergrund der Vergünstigungen in der Steuerregelung

  • Ursprünglich vorteilhaft für die Familie : Viele Jahre lang war die Erbschaftssteuer in Valencia für die Bürger recht gering.
    Dies lag daran, dass es hohe Freibeträge (99 %) für unmittelbare Familienangehörige wie Kinder, Eltern und Ehepartner des Verstorbenen gab.
  • Reduzierung der Freibeträge seit 2017 : Ab 2017 wurden die Freibeträge weiter reduziert, um die Staatseinnahmen zu erhöhen. Insgesamt wurde der Freibetrag auf 50 % gesenkt. Für Kinder unter 21 Jahren oder Menschen mit bestimmten Behinderungsgraden beträgt der Freibetrag jedoch 75 %.
  • Kritik an der Steuer : Die valencianische Regierung hat sich der Kritik angenommen, die seit jeher gegen diese Steuer erhoben wird, und argumentiert, dass sie sich negativ auf die Ersparnisse und Investitionen der Menschen auswirkt. Da diese Steuer beim Tod einer Person erhoben wird, kann sie für Familien eine emotionale und finanzielle Belastung darstellen, insbesondere wenn aus der Erbschaft kein wirklicher finanzieller Vorteil entsteht. Manchmal müssen Familien sogar die Erbschaft ablehnen, weil sie die Steuer nicht bezahlen können.
  • Geringe Auswirkungen auf die Staatseinnahmen : Darüber hinaus macht die Erbschaftssteuer laut der valencianischen Regierung trotz dieser Kritik nur einen geringen Prozentsatz (etwa 1 %) der Gesamteinnahmen der valencianischen Regierung aus.
  • Das Gleiche gilt für die Schenkungssteuer: Geringe Auswirkungen auf das Einkommen und keine Steuervorteile : Die Schenkungssteuer hat ebenfalls nur minimale Auswirkungen auf die öffentlichen Einnahmen (nur 0,1 %) und bietet im Gegensatz zur Erbschaftssteuer keine Abzugsmöglichkeiten für Steuerzahler in Valencia.

 

Fazit: Gesetzesänderung

Aufgrund all dieser Faktoren wird vorgeschlagen, das Gesetz 13/1997 zu ändern, um die steuerlichen Anreize insbesondere für Transaktionen innerhalb der Familie zu erhöhen.

Zusammenfassend beschreibt der Text, wie sich die Erbschaftssteuer und die Schenkungssteuer in Valencia entwickelt haben und wie sie sich auf Familien auswirken, und schlägt Gesetzesänderungen vor, um sie für die Bürger insbesondere im Zusammenhang mit familieninternen Transaktionen günstiger zu gestalten.

 

Die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Autonomen Gemeinschaft Valencia?

Erbschaftssteuer

Ein Bonus von 99 % des Steuersatzes wird für mortis causa-Erwerbe und Einnahmen von Beträgen gewährt, die von den Begünstigten einer Lebensversicherung erhalten werden und die dem Nachlass von Verwandten des Verstorbenen der Gruppen I und II des Artikels 20.2 hinzugefügt werden. a des Gesetzes 29/1987 vom 18. Dezember über die Erbschafts- und Schenkungssteuer:

  • Gruppe I: Erwerb durch Nachkommen und Adoptivkinder unter 21 Jahren
  • Gruppe II: Erwerb durch Nachkommen und Adoptivkinder ab 21 Jahren, Ehegatten, Vorfahren und Adoptiveltern

 

Schenkungs-/Schenkungssteuer

Zweitens wird die Steuerermäßigung von 99 % auch für Erwerbungen durch Schenkung oder andere entgeltliche Rechtshandlungen unter Lebenden zugunsten des Ehegatten, der Eltern, Adoptiveltern, Kinder oder Adoptivkinder des Schenkers eingeführt, wodurch die derzeitige Regelung der damit verbundenen Ermäßigungen vereinfacht wird. Verwandtschaftsgrad und vor allem die Einbeziehung der Ehegatten des Schenkers als Begünstigte.

Der Ehepartner des Schenkers wird in die Vergünstigung einbezogen

Die Einbeziehung des Ehepartners des Schenkers in die Steuervergünstigung ist sehr wichtig, da die bisherige Gesetzgebung eine solche Vergünstigung überhaupt nicht vorsah. Vor der Verabschiedung dieses Gesetzes konnten Erbschaftssteuerermäßigungen und -vergünstigungen auf Nachkommen und den Ehepartner angewendet werden, nicht jedoch bei Schenkungen, bei denen der Ehepartner davon ausgeschlossen war.

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes können daher Schenkungen zwischen Ehegatten von der geltenden Ermäßigung profitieren.

 

Wie berechnet sich die valencianische Erbschafts-/Schenkungssteuer ab 2023?

Sie wird weiterhin genau wie bisher angewendet, d. h.:

Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage

Alle Vermögenswerte, die auf den Namen des Verstorbenen laufen, werden berücksichtigt: Immobilien, Möbel, Bankkonten usw.

Ermäßigung der Steuerbemessungsgrundlage

Die in den bisherigen Vorschriften enthaltenen Ermäßigungen werden auf den Gesamtbetrag der Steuerbemessungsgrundlage angewandt, d. h.:

  • Erwerb zugunsten von Kindern oder Adoptivkindern unter 21 Jahren: 100.000 Euro zuzüglich 8.000 Euro für jedes Jahr unter 21 Jahren, wobei die Ermäßigung 156.000 Euro nicht überschreiten darf.
  • Erwerb durch Kinder oder Adoptivkinder ab 21 Jahren, durch den Ehepartner, die Eltern oder Adoptiveltern: 100.000 Euro.
  • Erwerb durch Enkelkinder: 100.000 Euro, wenn das Enkelkind 21 Jahre oder älter ist, und 100.000 Euro zuzüglich 8.000 Euro für jedes Jahr, das das Enkelkind unter 21 Jahren ist, wobei im letzteren Fall die Ermäßigung 156.000 Euro nicht überschreiten darf.
  • Erwerb durch Großeltern: 100.000 Euro.

 

Steuersatz

Der Steuersatz wird auf den Betrag der Steuerbemessungsgrundlage angewendet und beträgt wie folgt:

 

Steuerbemessungsgrundlage (bis zu €)Steuerbetrag (€)Verbleibende Steuerbemessungsgrundlage (bis zu €)Anwendbarer Steuersatz (%)
007.993,467’65
7.993,46611,507.668,918’50
15.662,381.263,367.831,199’35
23.493,561.995,587.831,1910’20
31.324,752.794,367.831,1911’05
39.155,943.659,707.831,1911,90
46.987,134.591,617.831,1912’75
54.818,315.590,097.831,1913’60
62.649,506.655,137.831,1914’45
70.480,697.786,747.831,1915’30
78.311,888.984,9139.095,8416’15
117.407,7115.298,8939.095,8418’70
156.503,5522.609,8178.191,6721’25
234.695,2339.225,54156.263,1525’50
390.958,3779.072,64390.958,3729’75
781.916,75195.382,76Weiter34’00

 

Multiplikationskoeffizienten

Die folgenden Multiplikationskoeffizienten werden auf den durch Anwendung dieses Satzes erhaltenen Betrag angewendet:

 

Bereits bestehendes VermögenGruppen des Artikels 20 (Gesetz 29/1987 vom 18. Dezember über Erbschafts- und Schenkungssteuer)
IN EUROI und IIIIIIV
Von 0 bis 390.657,881.00001,58822.0000
Von 390.657,88 bis 1.965.309,581,05001,66762.1000
Von 1.965.309,58 bis 3.936.629,281,10001,74712.2000
Mehr als 3.936.629,281,20001,90592,4000

 

Steuersatzbonus

Und schließlich wird in Anwendung dieses neuen Gesetzes eine Ermäßigung von 99 % auf das Ergebnis angewendet, das sich aus der Anwendung der Ermäßigungen, Steuersätze und Multiplikationskoeffizienten auf die Steuerbemessungsgrundlage ergibt.

 

Bedeutet diese Ermäßigung, dass die Schenkungs-/Erbschaftsteuererklärung ab sofort nicht mehr eingereicht werden muss?

Nein. Die Ermäßigung oder der Bonus bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit die Bürger nicht von der Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung. Auch bei einem Bonus oder einer Ermäßigung des Steuersatzes sind weiterhin rechtliche und administrative Verfahren erforderlich.

 

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Es ist gerade für alle Fälle von Erbschaften und Schenkungen in Kraft getreten, die ab sofort erfolgen.

 

Welche Vorteile ergeben sich aus der Anwendung dieses Gesetzes?

Die in diesem Gesetz für die Autonome Gemeinschaft Valencia vorgeschlagene Steuervergünstigung könnte für die Bürger mehrere, überwiegend positive Auswirkungen haben. Im Folgenden werden einige dieser möglichen Auswirkungen näher erläutert:

  1. Finanzielle Entlastung für Familien :
    Der Bonus würde die finanzielle Belastung für Familien in schwierigen Zeiten, wie dem Verlust eines geliebten Menschen, verringern. Dies könnte die Erbschaftssteuer weniger abschreckend machen.
  2. Förderung von Sparen und Investitionen : Eine Verringerung der Steuerbelastung für Erbschaften und Schenkungen kann Menschen dazu ermutigen, mehr zu sparen und zu investieren, da sie wissen, dass ihre Angehörigen einen größeren Teil ihres Vermögens erhalten werden.
  3. Förderung von Schenkungen zu Lebzeiten : Bonuszahlungen bei der Schenkungssteuer können Bürger dazu ermutigen, zu Lebzeiten Schenkungen zu tätigen, was die Nachlassplanung und die Verteilung des Vermögens erleichtert.
  4. Mögliche Auswirkungen auf die öffentlichen Einnahmen : Obwohl die Erbschafts- und Schenkungssteuer nur einen relativ geringen Anteil an den gesamten Staatseinnahmen ausmacht, könnte sich jede Steuersenkung auf die öffentlichen Einnahmen auswirken. Dies könnte Anpassungen in anderen Bereichen des Haushalts erforderlich machen.
  5. Größere Steuergerechtigkeit : Der Bonus könnte als Schritt in Richtung größerer Steuergerechtigkeit wahrgenommen werden, der die Belastung für Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen verringert.
  6. Auswirkungen auf den Immobilienmarkt : Die Erleichterung der Übertragung von Immobilien könnte sich auf den Immobilienmarkt auswirken und ihn möglicherweise stabilisieren oder die Aktivität in bestimmten Segmenten steigern.
  7. Soziale Auswirkungen : Durch die Verringerung der finanziellen Belastung bei der Vermögensübertragung könnte dieses Gesetz positive soziale Auswirkungen haben, insbesondere auf den Erhalt des Familienvermögens über Generationen hinweg.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die vorgeschlagene Ermäßigung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Autonomen Gemeinschaft Valencia die finanzielle Belastung der Familien verringern, die Vermögensübertragung erleichtern und Sparen und Investitionen fördern könnte, wenn auch mit geringfügigen Auswirkungen auf die öffentlichen Einnahmen.

 

Was können Sie jetzt mit diesen Vorteilen tun?

1.- Investitionen in Immobilien in der Region Valencia werden günstiger

Eine der am häufigsten gestellten Fragen lautet: „Wie hoch ist die Erbschaftssteuer, wenn ich ein Haus in der Region Valencia besitze?“.

Die Antwort ist jetzt ganz einfach: Für Familienangehörige: weniger als 1 %

2.- Sie müssen nicht warten, bis Sie die Erbschaft erhalten, um die Immobilie an Ihre Kinder/Ehepartner zu übertragen

Sie können dies jetzt tun und so eventuelle Änderungen der Erbschafts-/Schenkungssteuer in der Zukunft vermeiden!

Wenn Sie beispielsweise vorhaben, Ihre spanische Immobilie an Ihre Erben zu vererben, können Sie dies jetzt tun und müssen sich keine Gedanken über zukünftige Steuererhöhungen machen.

 

**Einige praktische Formeln:

1.- Wenn Sie die vollständige Kontrolle über die Immobilie nicht sofort an Ihren Ehepartner/Ihre Kinder übertragen möchten, können Sie einen Teil der Immobilie für sich behalten (Nießbrauch) und Ihrer Familie nur das bloße Eigentum übertragen. Auf diese Weise können Sie fast alle Eigentumsrechte an der Immobilie an die Familie übertragen, aber als Nießbraucher haben Sie das Recht, die Immobilie zu nutzen und zu verwalten und sogar zu vermieten. Sie sind der Einzige, der zu Lebzeiten über die Immobilie entscheiden kann.

2.- Die Aufnahme von Familienmitgliedern in die Urkunde ist günstiger

So können Sie nun die gesamte Immobilie verschenken/vergeben oder Ihren Ehepartner und Ihre Kinder in die Urkunde aufnehmen, wobei Sie von einer Steuerermäßigung von 99 % auf Schenkungs-/Erbschaftssteuern profitieren.

3.- Sie können bereits gezahlte Steuern zurückfordern

Wenn Sie nach Mai 2023 einen Schenkungs-/Erbschaftsprozess durchlaufen haben, können Sie den zu viel gezahlten Steuerbetrag zurückfordern!

Dies liegt daran, dass das Gesetz rückwirkend bis Mai 2023 gilt.

Das Gesetz gilt rückwirkend bis Ende Mai 2023. Das bedeutet, dass alle Erb- und Schenkungsfälle, die seit Ende Mai 2023 eingetreten sind, von dieser neuen Regelung profitieren können.

Sie können eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuer beantragen und Ihren Ehepartner, Ihre Kinder usw. in die Urkunde aufnehmen.

Wenn Sie also seit Mai 2023 einen Erb- oder Schenkungsprozess abgeschlossen haben, können Sie von diesen neuen Regelungen profitieren und eine Rückerstattung der gezahlten Steuer beantragen.

 


 

Beratungsservice von TLA

TLA hat einen speziellen Service eingerichtet, um allen zu helfen, die sich über das neue Gesetz und dessen Auswirkungen auf ihr spanisches Vermögen informieren möchten und wissen möchten, was zu tun ist.

Falls Sie sich in einer der folgenden Situationen befinden:

  • Sie planen, zu spenden, zu verschenken oder ein Familienmitglied in Ihre Eigentumsurkunde aufzunehmen. Sie können Ihre Erbschaft JETZT abschließen! (und so zukünftige Steuererhöhungen vermeiden).
  • Sie planen, Ihr Vermögen an Ihre Kinder oder nur an einen Ihrer Ehepartner zu übertragen
  • Sie sind derzeit in einen Erb- oder Schenkungsprozess involviert
  • Sie waren in einen Erb- oder Schenkungsprozess involviert, der nach Mai 2023 abgeschlossen wurde

TLA hat einen speziellen Beratungsservice eingerichtet, um allen Interessierten zu helfen, die wissen möchten:

 

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